Notbetreuung bis zum Ende der Osterferien

  • Wir bieten von Montag bis Freitag (ausgenommen sind die Osterfeiertage) eine Notbetreuung bis zum 19.04.2020 an.
  • Die Betreuung wird durch Lehrkräfte und durch die Mitarbeiterinnen der Betreuten Grundschule / OGS gestellt.
  • Die Betreuung findet von 7:00Uhr bis 16:00Uhr statt.
  • Eine Anmeldung durch die Eltern ist unbedingt erforderlich.
  • Anmeldungen werden allein über das Kontaktformular auf der Homepage entgegengenommen ("Sprechen Sie mit uns!").
  • Anmeldungen müssen bis um 18:00Uhr des Vortages erfolgt sein.
  • Die Anmeldung erfolgt unter Angabe des Namens des Kindes, der Angabe der zu betreuenden Tage mit Datum und Uhrzeit sowie einer Email-Adresse zur Bestätigung der Anmeldung.
  • Anspruch auf eine Betreuung haben nur Eltern, die beide (bei Alleinerziehenden nur ein Elternteil) in Berufen arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der wichtigsten Gebiete der Infrastruktur beitragen:
    • Energie: Strom, Gas, Kraftstoffversorgung etc.
    • Ernährung und Hygiene: Produktion, Groß- und Einzelhandel inkl. Logistik und Zulieferung
    • Finanzen
    • Gesundheit: Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
    • Informationstechnik und Telekommunikation inkl. Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
    • Medien und Kultur zur Risiko- und Krisenkommunikation
    • Transport und Verkehr: Logistik für die KRITIS und ÖPNV
    • Wasser und Entsorgung
    • Staat und Verwaltung: Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz, Grundschullehrkräfte, Sonderpädagoginnen an Förderzentren mit Internatsbetrieb und in Kindertageseinrichtungen Tätige
  • Eine Ausnahme gilt, wenn beide Elternteile berufstätig sind, aber mind. ein Elternteil in einem medizinisch-pflegenden Bereich tätig ist.
  • Eltern, die das Betreuungsangebot nutzen, haben vor Aufnahme der Betreuung der betreuenden Lehrkraft ein Schreiben des Arbeitgebers vorzulegen, aus dem der unabwendbare Bedarf hervorgeht.
  • Es handelt sich ausdrücklich um ein Betreuungsangebot und kein Unterrichtsangebot.
  • Erkrankte Kinder müssen umgehend von ihren Eltern während der Betreuungszeit abgeholt werden.