Notbetreuung bis zum Ende der Osterferien
- Wir bieten von Montag bis Freitag (ausgenommen sind die Osterfeiertage) eine Notbetreuung bis zum 19.04.2020 an.
- Die Betreuung wird durch Lehrkräfte und durch die Mitarbeiterinnen der Betreuten Grundschule / OGS gestellt.
- Die Betreuung findet von 7:00Uhr bis 16:00Uhr statt.
- Eine Anmeldung durch die Eltern ist unbedingt erforderlich.
- Anmeldungen werden allein über das Kontaktformular auf der Homepage entgegengenommen ("Sprechen Sie mit uns!").
- Anmeldungen müssen bis um 18:00Uhr des Vortages erfolgt sein.
- Die Anmeldung erfolgt unter Angabe des Namens des Kindes, der Angabe der zu betreuenden Tage mit Datum und Uhrzeit sowie einer Email-Adresse zur Bestätigung der Anmeldung.
- Anspruch auf eine Betreuung haben nur Eltern, die beide (bei Alleinerziehenden nur ein Elternteil) in Berufen arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der wichtigsten Gebiete der Infrastruktur beitragen:
- Energie: Strom, Gas, Kraftstoffversorgung etc.
- Ernährung und Hygiene: Produktion, Groß- und Einzelhandel inkl. Logistik und Zulieferung
- Finanzen
- Gesundheit: Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
- Informationstechnik und Telekommunikation inkl. Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
- Medien und Kultur zur Risiko- und Krisenkommunikation
- Transport und Verkehr: Logistik für die KRITIS und ÖPNV
- Wasser und Entsorgung
- Staat und Verwaltung: Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz, Grundschullehrkräfte, Sonderpädagoginnen an Förderzentren mit Internatsbetrieb und in Kindertageseinrichtungen Tätige
- Eine Ausnahme gilt, wenn beide Elternteile berufstätig sind, aber mind. ein Elternteil in einem medizinisch-pflegenden Bereich tätig ist.
- Eltern, die das Betreuungsangebot nutzen, haben vor Aufnahme der Betreuung der betreuenden Lehrkraft ein Schreiben des Arbeitgebers vorzulegen, aus dem der unabwendbare Bedarf hervorgeht.
- Es handelt sich ausdrücklich um ein Betreuungsangebot und kein Unterrichtsangebot.
- Erkrankte Kinder müssen umgehend von ihren Eltern während der Betreuungszeit abgeholt werden.