Hinweis:

 

- Derzeit nutzt z.B. die Telekom die All-IP-Umstellung zur Kündigung von Kunden und schließt teilweise neue Zweijahresverträge ab.

 

- §43b S.2 TKG: "Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten sind verpflichtet, einem Teilnehmer zu ermöglichen, einen Vertrag mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten abzuschließen."

 

- Kunden können auf einen einjährigen Vertrag bestehen.

 

- Es gibt verschiedene Anbieter am Markt, die auch monatlich kündbare Verträge anbieten.